inVAI

Vaihinger Messe 2026

1.–3. Mai 2026, 11–18 Uhr

auf dem Gartenschaugelände / Häcker-Areal

Details und Bedingungen für Aussteller.

Ausstellungsbedingungen

 

1. Vaihinger Messe von Unternehmen inVAI e.V. auf dem Häcker-Areal

Fr-So, 1. – 3.05.2026 11:00 - 18:00 Uhr

2. Auf- und Abbau

Aufbau

Mi/Do 29./30.04.2026 Zeiten folgen  

Böden müssen bis Mittwoch Abend fertig gelegt sein. Am Donnerstag, 30.04.2026 besteht keine Einfahrtmöglichkeit zu den Hallen.

Ist bis Donnerstag, 12:00 Uhr nicht mit dem Aufbau begonnen worden, kann die Messeleitung anderweitig über den Stand verfügen.

Abbau

So 03.05.2026 18:00 - 21:00 Uhr  
Mo 04.05.2026 8:00 - 18:00 Uhr  

Vor Ausstellungsende darf NICHT mit dem Abbau begonnen werden!

Während des Auf- und Abbaus besteht keine Bewachung.

Änderungen der Auf- und Abbauzeiten vorbehalten.

3. Zahlung und Rücktritt

50 % der Ausstellungsgebühren bis zum 31.12.2025
50 % der Ausstellungsgebühren bis zum 10.04.2026

Rücktrittsgebühren

Bis 4 Wochen vor Ausstellungsbeginn 25 %,
bis 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn 50 %,
danach 100 % der Ausstellungsgebühren.

4. Sonstiges

Die Messe findet in einer Industriebrache statt. Unebene Böden, verschmutzte und beschädigte Wände, Industrieelemente und entsprechender Geruch bilden den Charakter des Geländes und stellen in keiner Form einen Reklamationsgrund dar. Ausstellern, die diese Eigenschaften als Nachteile emfpinden (könnten), raten wir ausdrücklich von einer Teilnahme ab.

Für jeden Ausstellungsstand steht eine Stromversorgung (230 V, 2 KW) zur Verfügung, im Außenbereich an zentralen Punkten. Eine Versorgung mit 380 V ist optional möglich.

Jeder Aussteller muss seinen Stand so verlassen, wie er ihn übernommen hat. Für jegliche Beschädigungen, explizit auch der Wände und des Bodens haftet der jeweilige Aussteller.

Eine Untervermietung ist nur mit Genehmigung der Messeleitung möglich.

Akustische Vorführungen dürfen keine Belästigung für andere Aussteller sein. Im Zweifelsfall entscheidet ausschließlich die Messeleitung.

Die Darstellung des eigenen Unternehmens ist auf die eigene Standfläche beschränkt. Es ist nicht erlaubt, in anderen Flächen (auch nicht in den Gängen oder neutralen Flächen) Werbematerialien zu verteilen, Vorführungen zu veranstalten oder ähnliches.

Parken im Ausstellungsbereich ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlung kostenpflichtig abzuschleppen.

Das Hausrecht wird vom Veranstalter, der soundlight GmbH und der Kachur GmbH & Co. KG gemeinsam ausgeübt.

Jeglicher Müll muss von den Ausstellern mitgenommen werden.

Die Versicherung der Standeinrichtungen und des Ausstellungsgutes ist Sache des Ausstellers. Es wird empfohlen, das Ausstellungsgut auf eigene Kosten zu versichern.

Für den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr wird eine Gestattung benötigt, die über inVAI beantragt werden muss. Hierfür können Kosten entstehen, die an den Teilnehmer weiterberechnet werden.

Die Wahl eines Standplatzes stellt eine Wunschäußerung dar. Es ist möglich, dass dem Aussteller eine andere Fläche als gewünscht zugewiesen wird.

Veranstalter und die Messeleitung haben das Recht, den Termin und die Öffnungszeiten bei zwingenden Gründen zu verändern.

Veranstalter und Messeleitung behalten sich vor, die Messe bis 31.12.2026 komplett abzusagen. In diesem Fall werden Standbuchungen ohne gegenseitige Forderungen aufgehoben.

5. Leistungen des Veranstalters

Verteilung von Informationsbroschüren, Durchführung eines Informationsabends
Schriftverkehr
Standzuteilung
Bewachung über Nacht
Bereitstellung eines Ansprechpartners während Auf- und Abbau sowie während der Ausstellung
Besucherhaftpflicht und Mietsachenhaftung
Stromversorgung
Banner an den Ortseingängen
Plakatierung
Flyer
Anzeigen in verschiedenen Zeitungen
Internetauftritt
Social Media Begleitung und Werbung